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Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Wer eine Ausbildung beginnt, steht oft vor vielen Fragen: Was gehört in den Ausbildungsvertrag? Wie lange dauert die Probezeit? Was kann mein Betrieb von mir erwarten und was nicht?

Rechte in der Ausbildung: Urlaub, Ausbildungsvergütung, Freistellung für Berufsschule und Prüfungen. Bereitstellung von Arbeitsmitteln im Betrieb. Pflichten: Engagement, Weisungspflicht, Einhaltung von Vorschriften, Führung von Ausbildungsnachweisen.

Wir zeigen, wie Auszubildende den Durchblick behalten und worauf sie achten sollten. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt den betrieblichen Teil der dualen Ausbildung.

10 Dinge, die Auszubildende wissen sollten

  • 1. Was gehört in den Ausbildungsvertrag?

    Die Ausbildungssuche ist gemeistert und der passende Betrieb gefunden? Dann schließen Auszubildende und Betrieb den Ausbildungsvertrag, Rechte und Pflichten sind hier festgehalten. Im Ausbildungsvertrag muss auf jeden Fall stehen …

    … für welchen Beruf ausgebildet wird und was das Ziel der Ausbildung ist,
    … wann die Berufsausbildung beginnt und wie lange sie dauert,
    … welche Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs stattfinden,
    … wie viele Stunden die tägliche Ausbildungszeit beträgt,
    … wie lange die Probezeit dauert,
    … welche Vergütung für die Ausbildung gezahlt wird,
    … wie lange der Urlaub ist,
    … wann der Vertrag gekündigt werden darf,
    … welche Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen gelten,
    … ob der zu führende Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch erfolgt.

    Im Anhang der Broschüre "Ausbildung & Beruf. Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung" können Auszubildende ein Muster für einen Ausbildungsvertrag downloaden.

  • 2. Was bedeutet die Probezeit?

    Um herauszufinden, ob Betrieb und Auszubildende zusammenpassen, gibt es die Probezeit. Sie dauert zwischen vier Wochen und vier Monaten. Das ist je nach Ausbildungsvertrag unterschiedlich. Während der Probezeit können beide Seiten die Ausbildung kündigen.

  • 3. Wie viel Urlaub steht Auszubildenden zu?

    Dabei gibt es eine einfache Faustregel: Je jünger Auszubildende sind, desto mehr Urlaub steht ihnen zu. Unter 16-Jährigen stehen mindestens 30 Werktage Urlaub im Jahr zu. Ab 18 Jahren haben Auszubildende mindestens vier Wochen Urlaubsanspruch. Das sind 24 Werktage bei einer Sechstagewoche oder 20 Werktage bei einer Fünftagewoche. Die genaue Zahl steht im Ausbildungsvertrag.

  • 4. Werden Auszubildende für Berufsschule und Prüfungen freigestellt?

    Unterricht in der Berufsschule und Prüfungen gehören ganz klar zur Ausbildung. Deswegen werden Auszubildende dafür freigestellt und die entsprechenden Zeiten angerechnet. Sie müssen nicht im Betrieb nachgearbeitet werden. Das gilt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) unabhängig davon, ob sie unter oder über 18 Jahre alt sind.

    Seit dem 01. Januar 2020 profitieren auch erwachsene Auszubildende von den Regelungen, die für jugendliche Auszubildende gelten. Dies sorgt für gleiche Bedingungen – zum Beispiel, wenn es um die letzten Vorbereitungen für die Abschlussprüfungen geht.

  • 5. Wer zahlt für Ausbildungsmittel und Schulbücher?

    Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, stellen Ausbildungsbetriebe ihren Auszubildenden kostenlos zur Verfügung. Dazu zählt aber nur Literatur, die für die betriebliche Ausbildung erforderlich ist. Schulbücher für die Berufsschule sind davon ausgenommen.

  • 6. Wie wird die Ausbildung dokumentiert?

    Wer eine Ausbildung macht, sammelt jede Menge Wissen und Können. Der Ausbildungsnachweis dokumentiert diese Kenntnisse und Fähigkeiten, die Auszubildende während dieser Zeit erworben haben.

    Da er eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist, müssen Auszubildende ihn führen; das kann schriftlich oder elektronisch geschehen. Die zuständige Ausbilderin oder der Ausbilder sehen den Nachweis durch und unterschreiben ihn. Das Ausfüllen können Auszubildende am Arbeitsplatz machen.

  • 7. Welche Arbeiten müssen Auszubildende nicht übernehmen?

    Die Ausbildung soll alles vermitteln, was Azubis für ihren späteren Beruf brauchen. Doch was heißt das genau? Ist es zum Beispiel erlaubt, wenn der Betrieb einen bittet, Werkzeuge sauber zu machen? Dürfen Betriebe ihre Auszubildenden für Arbeiten am Fließband einsetzen?

    Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sagt dazu: Auszubildende dürfen nur Arbeiten übernehmen, die dem Ausbildungszweck dienen und die körperlich angemessen sind. Niemand muss Aufgaben machen, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben.

    Das bedeutet zum Beispiel, dass Auszubildende keine Arbeiten übernehmen dürfen, zu denen sie körperlich nicht in der Lage sind. Dazu zählen zum Beispiel Akkord­ oder Fließbandarbeiten. Erlaubt sind aber Aufträge, bei denen man den eigenen Arbeitsplatz sauber hält oder Arbeitsgegenstände für die Ausbildung pflegt.

  • 8. Können Auszubildende den Betrieb während der Ausbildung wechseln?

    Wenn Auszubildende ihren Betrieb wechseln wollen, können sie die Ausbildung durch einen Aufhebungsvertrag beenden. Er ist keine Kündigung, sondern eine Vereinbarung zwischen Auszubildenden und Betrieb. Danach steht es ihnen offen, die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen. Das gilt auch im selben Ausbildungsberuf.

  • 9. Wann und warum kann eine Ausbildung gekündigt werden?

    Sowohl Auszubildende als auch der Betrieb können die Ausbildung kündigen. Die Voraussetzungen dafür sind im BBiG, dem Gesetz für den betrieblichen Teil der dualen Ausbildung geregelt:

    • Während der Probezeit können Auszubildende und Betrieb ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
    • Nach der Probezeit können beide Seiten bei schweren Verstößen fristlos kündigen.
    • Ansonsten können nur noch Auszubildende mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder eine andere Berufsausbildung machen wollen.
    • Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wer nach der Probezeit kündigt, muss Gründe angeben.
  • 10. Welche Pflichten haben Auszubildende und Betriebe?

    Wer sich für eine Ausbildung entschieden hat, sollte daran mitwirken: Das heißt, dass man sich beim Lernen engagiert, betrieblichen Anweisungen nachkommt und Vorschriften, zum Beispiel zur Hygiene, zur Sicherheit und zu Geschäftsgeheimnissen einhält.

    Auch der Ausbildungsbetrieb hat Pflichten gegenüber den Auszubildenden: Er soll ihnen alles Wissen vermitteln, damit sie ihr Ausbildungsziel erreichen. Dafür muss er die Ausbildung vernünftig planen und strukturieren, sodass Auszubildende die Dinge in der richtigen Reihenfolge lernen und alle Ausbildungsinhalte in der vorgesehenen Zeit vermittelt werden können.

    Weitere Infos zu den Rechten und Pflichten in der Ausbildung bietet die Broschüre "Ausbildung und Beruf".

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