Finanzielle Unterstützung in der Ausbildung und darüber hinaus
Auszubildende können finanzielle Unterstützung beantragen. Dazu zählt zum Beispiel die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB. Aber auch nach der Ausbildung ist vieles möglich – zum Beispiel mit einer Weiterbildung. Hier zeigen wir, welche staatliche Förderung es während und nach der Ausbildung gibt, und wo man sie beantragt.
Berufsausbildungsbeihilfe
Wer eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung (in der Regel Erstausbildung) macht und nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Ob Anspruch auf BAB besteht, kann man online mit dem BAB-Rechner testen. Den Antrag stellen Auszubildende bei der Bundesagentur für Arbeit.
Auch besonders engagierte und leistungsstarke Auszubildende profitieren von Stipendienangeboten der Begabtenförderungswerke. Ob eine Bildungspauschale von 300 Euro pro Monat, ideelle Seminarangebote oder Unterstützung für Auslandsaufenthalte – Stipendien helfen leistungsstarken Auszubildenden dabei, ihre Fähigkeiten über die Ausbildungsinhalte hinaus zu erweitern, berufliche und persönliche Erfahrungen zu sammeln, sich zu vernetzen und ihre zukünftigen Entwicklungschancen im Beruf zu verbessern. Damit legen sie den Grundstein für nachhaltigen beruflichen Erfolg und eine umfassende Persönlichkeitsentwicklung. Zu den Angeboten der Begabtenförderungswerke für Auszubildende gelangen Sie über die Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Ausbildung abgeschlossen und neue Ziele im Blick? Wer sich auf einen Fortbildungsabschluss oder auf eine vergleichbare Qualifikation vorbereitet, kann Aufstiegs-BAföG beantragen. Gefördert werden mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse in Deutschland. Der Antrag lässt sich auch bequem online von zu Hause aus stellen. Mehr dazu auf der Website zum Aufstiegs-BAföG.
Weiterbildung finanzieren
Auch für eine berufliche Weiterbildung können arbeitslose Arbeitnehmende und Beschäftigte in Unternehmen finanzielle Unterstützung beantragen. Sie soll helfen, die Kosten für Teilnahmegebühren von Kursen oder Seminaren, für Fachbücher und andere Arbeitsmittel, Fahrkosten oder Prüfungsgebühren zu decken. Hier gibt es einige Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme, die bei der Finanzierung helfen. Mehr Infos zu den Fördermöglichkeiten bieten:
das Nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung „mein NOW“
die Personalabteilung des Betriebs
der Betriebs- oder Personalrat
das Amt für Ausbildungsförderung
die zuständige Kammer
die Weiterbildungsanbieter
Eine andere Möglichkeit, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen, ist die Steuererklärung. Denn die Ausgaben für die Weiterbildung zählen als Werbungskosten. So gibt es beim Lohnsteuerjahresausgleich direkt Geld zurück für die Weiterbildung.
Unterstützung durch den Arbeitgeber
Wer eine berufliche Weiterbildung plant, kann seinen Arbeitgeber um Unterstützung bitten. Denn auch der Betrieb profitiert, wenn Beschäftigte durch eine Weiterbildung Wissen sammeln und Qualifikationen ausbauen. Wichtig ist, mit den richtigen Argumenten ins Gespräch zu gehen. Ein Argument kann neben dem Erhalt einer bzw. eines besser qualifizierten Beschäftigten sein, dass Arbeitgeber nicht die vollen Kosten der Weiterbildung tragen müssen. Von der Bundesagentur für Arbeit können zum Beispiel in Abhängigkeit der Betriebsgröße bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 80 Prozent des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung übernommen werden.
Manchmal verlangen Arbeitgeber für ihre Unterstützung eine Gegenleistung. Dazu zählt vor allem die Rückzahlungsklausel. Damit binden Beschäftigte sich über einen bestimmten Zeitraum an das Unternehmen. Wenn sie vor dem Ende der vereinbarten Zeit kündigen, kann der Arbeitgeber die Rückzahlung eines Teils der Weiterbildungskosten verlangen.
Regionale Förderprogramme
Viele Bundesländer fördern die berufliche Weiterbildung mit eigenen Programmen. Sie richten sich vor allem an Mitarbeitende kleiner und mittlerer Unternehmen. Mit einer Online-Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kann man nach Förderprogrammen in der Region suchen und sich weiter informieren.
Das Weiterbildungsstipendium
Wer sich nach einer Ausbildung beruflich weiter qualifizieren möchte, kann eine Weiterbildung machen. Besonders Leistungsstarke können sich für ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Damit fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung Fachkräfte unter 25 Jahren bei der Qualifizierung. Die Voraussetzungen sind:
besonders gute Noten in der Abschlussprüfung
oder eine erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
oder der begründete Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule
Das Stipendium läuft maximal drei Jahre. Gefördert werden anspruchsvolle Weiterbildungen, die meistens berufsbegleitend absolviert werden:
Nach der Ausbildung noch ein Studium draufsetzen? Wer seine Ausbildung oder eine fachliche Fortbildung besonders gut abgeschlossen und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt hat, kann sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen. Alles rund um die Bewerbung erklärt die Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Individuelle Unterstützung
Menschen mit Behinderungen können in der Ausbildung finanzielle Hilfen beantragen – zum Beispiel für maßgefertigte orthopädische Sicherheitsschuhe oder Sitzhilfen. Den Antrag stellen Auszubildende bei der zuständigen Behörde, zum Beispiel bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der Rentenversicherung. Wichtig ist, den Antrag zu stellen, bevor die Hilfen gekauft werden. Auch der Betrieb kann eine Unterstützung beantragen. Zum Beispiel, wenn er behindertengerecht umbauen möchte. Mehr Infos zur Ausbildung mit Behinderung bietet das REHADAT-Bildungsportal oder die Bundesagentur für Arbeit.
Bei Schwierigkeiten mit dem Lernen oder mit Prüfungen, aber auch bei Problemen im Privaten oder im Betrieb, zur Verbesserung von Deutschkenntnissen und um nach der Ausbildung einen passenden Job zu finden, kann die Assistierte Ausbildung (AsA) helfen. Sie findet zusätzlich zum Lernen in Betrieb und Berufsschule statt und wird über die Agentur für Arbeit organisiert. Die AsA hilft auch, einen neuen Betrieb zu finden, wenn eine Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb nicht beendet werden kann, sowie bei der Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung (EQ). Eine solche Förderung ist bereits vor Beginn der Ausbildung möglich – etwa, um einen Ausbildungsplatz zu finden, sich bei einem Betrieb zu bewerben, eine Entscheidung für einen Beruf zu treffen oder auch um Kurse zu finden, mit denen die Chancen auf eine Ausbildung verbessert werden (z.B. Sprachkurse).
Für die Verbesserung unseres Webangebots wollen wir die Nutzung der Website analysieren und auswerten. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang um Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, welche umgehend anonymisiert werden, und das Setzen des erforderlichen Cookies zu diesem Zweck bitten.
Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die Datenschutzerklärung unter „Datenverarbeitung durch den Besuch dieser Internetseite“ widerrufen.
Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher und Besucherinnen unsere Website nutzen. Die Statistik-Software läuft im Auftrag des BMBF ausschließlich auf den Webservern unseres Dienstleisters „ITZBund“. Eine Speicherung der Nutzungsinformationen findet nur dort statt. Das Cookie hat eine Gültigkeit von einem Monat und löscht sich anschließend von selbst. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Unabhängig von Ihrer Entscheidung, wird Ihre Interaktion mit dem Banner ebenfalls in Form eines Cookies im Endgerät gespeichert und beim nächsten Besuch innerhalb eines Monats, automatisiert abgerufen, so dass der Banner in diesem Zeitraum nicht erneut angezeigt wird.
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz. Wer unsere Dienstleister sind, können Sie im Impressum unter folgendem Link nachlesen: Impressum.