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Wie lange dauert eine duale Ausbildung?

Die duale Ausbildung vermittelt alles, was für den Berufseinstieg wichtig ist. Je nach Ausbildungsberuf dauert sie in Vollzeit zwei bis dreieinhalb Jahre. Wer bestimmte Schulabschlüsse oder Vorqualifikationen hat, bzw. besonders leistungsstark ist, kann die Ausbildung verkürzen. Auch eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Dabei verlängert sich zwar grundsätzlich die Ausbildungsdauer, aber auch hier bestehen Verkürzungsmöglichkeiten.

Auf einen Blick

  • Eine duale Ausbildung dauert zwischen zwei und dreieinhalb Jahren.
  • Die konkrete Dauer steht in der für den jeweiligen Beruf geltenden Ausbildungsordnung und im Ausbildungsvertrag.
  • Bei Ausbildungen, die zwei Jahren dauern, gibt es weniger Theorie und mehr Praxis.
Ein junger Mann sitzt mit einer Trinkflasche in der Hand vor grünen Pflanzen. Neben ihm liegen Handschuhe und eine Schaufel.

Wann fängt die Ausbildung an?

In den meisten Bundesländern startet die Ausbildung im September oder August. In manchen Branchen ist der Ausbildungsbeginn aber auch im März oder April. Dazu zählen zum Beispiel die Hotellerie, das Gastgewerbe oder die Gesundheitsbranche. Der Ausbildungsbeginn ist grundsätzlich nicht an einen festen Termin gebunden. Viele Unternehmen stellen Auszubildende auch noch zu einem späteren Zeitpunkt ein.

Duale Ausbildung verkürzen

Schneller ans Ziel kommen und die Ausbildung verkürzen? Auch das geht mit der dualen Ausbildung. Um wie viele Monate die Ausbildung verkürzt werden kann, ist unterschiedlich. Mindestens 18 Monate muss sie bei einer dreijährigen Ausbildung auch mit Verkürzung dauern, bei einer zweijährigen mindestens 12 Monate. Ob die Kriterien dafür erfüllt sind, verrät die folgende Checkliste:

Checkliste für die Verkürzung

  • Liegt ein höherer Schulabschluss vor?
  • Ist Arbeitserfahrung vorhanden?
  • Wurde schon eine andere Ausbildung oder ein Studium begonnen oder abgeschlossen?
  • Ist der Betrieb einverstanden?

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht der Verkürzung nichts im Weg. Den Antrag stellen Auszubildende zusammen mit ihrem Betrieb bei der zuständigen Stelle. In der Regel sind das die Kammern der jeweiligen Wirtschafts- und Berufszweige. Dazu zählen zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Landwirtschaftskammern.

Übrigens können Auszubildende ihre Ausbildung auch bei überdurchschnittlichen Leistungen und aus anderen besonderen Gründen vor ihrer regulären Ausbildungszeit abschließen. Dazu spricht man am besten mit seinen Ausbildenden und der Berufsschule.

Infografik über die Verkürzung der Ausbildungsdauer. Reguläre Dauer: 3 Jahre. Minimaldauer: 18 Monate. Gründe der Verkürzung: Höherer Schulabschluss, Arbeitserfahrung, Frühere Ausbildung oder Studium, Überdurchschnittliche Leistung.

Duale Ausbildung in Teilzeit

Eine Teilzeit-Ausbildung kann helfen, Arbeit und Leben zu vereinbaren. Seit dem 1. Januar 2020 können Auszubildende den betrieblichen Teil ihrer dualen Ausbildung in Teilzeit machen. Dafür braucht es keinen besonderen Grund. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betrieb einverstanden ist.

Wer sich in Teilzeit ausbilden lässt, braucht für die Ausbildung jedoch grundsätzlich etwas länger. Sie darf aber maximal eineinhalbmal so lange dauern, wie es für eine Ausbildung in Vollzeit im jeweiligen Beruf festgelegt ist. Bei einer regulär dreijährigen Ausbildung sind das für eine Teilzeit-Ausbildung maximal viereinhalb Jahre. Auch hier bietet sich oft für leistungsfähige Auszubildende und/oder für Auszubildende mit Familienverantwortung eine Verkürzung insbesondere auf die Regelausbildungsdauer an.

Die Broschüre „Berufsausbildung in Teilzeit“ beantwortet alle wichtigen Fragen zum Thema – von den Voraussetzungen zur Teilzeitausbildung bis zum Ausbildungsvertrag und staatlicher Unterstützung. Weitere Informationen gibt es auch in der Broschüre "Ausbildung und Beruf".

Das BBiG macht es leichter, eine Ausbildung auch in Teilzeit gemeinsam mit dem Betrieb zum Erfolg zu machen – ideal etwa für Auszubildende, die sich um Kindererziehung oder Pflege kümmern; nun zusätzlich auch für andere Gruppen wie lernbeeinträchtigte Personen oder Personen, die aus anderen Gründen nur ein begrenztes Zeitbudget für die Ausbildung haben.

Die Arbeitszeiten in der dualen Ausbildung

Was ist erlaubt beim Thema Arbeitszeiten? Hier gibt es klare Vorgaben: Für minderjährige Auszubildende greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz: Daneben sind die Bestimmungen des Tarifvertrags des jeweiligen Ausbildungsberufs wichtig. Nach den gesetzlichen Regeln gilt:

  • Unter 18-Jährige dürfen bis zu 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Wer über 18 ist, darf bis zu sechs 8-Stunden-Tage pro Woche arbeiten – oder 48 Arbeitsstunden pro Woche.

Für den Unterricht in der Berufsschule müssen Betriebe ihre Auszubildenden freistellen. Die Zeit in der Berufsschule wird als Ausbildungszeit auf die Zeiten im Betrieb angerechnet.

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